VERI*FACTU-Verantwortlichkeitserklärung zur Konformität
Konformität des Rechnungssoftwaresystems mit der spanischen Betrugsbekämpfungsregelung
Softwarehersteller
Das vorliegende Rechnungssoftwaresystem wird entwickelt und gepflegt von:
Systemidentifikation
Das System arbeitet ausschließlich im VERI*FACTU-Modus: Es übermittelt automatisch und kontinuierlich alle Rechnungsaufzeichnungen an die spanische Steuerbehörde (AEAT).
Konformitätserklärung
PIXELARIS S.L. erklärt als Hersteller des Systems in eigener Verantwortung, dass ZYNVIO die in den folgenden Vorschriften festgelegten Anforderungen erfüllt:
- Artikel 29.2.j) des Gesetzes 58/2003, Allgemeines Steuergesetz (eingeführt durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 11/2021). Im BOE nachlesen
- Königliches Dekret 1007/2023, mit dem die Verordnung über die Anforderungen an Rechnungssoftwaresysteme (SIF) genehmigt wird. Im BOE nachlesen
- Verordnung HAC/1177/2024, die die technischen, funktionalen und inhaltlichen Spezifikationen entwickelt. Im BOE nachlesen
Garantien des Systems
Hinsichtlich der Rechnungsaufzeichnungen gewährleistet das System:
- Integrität und Unveränderbarkeit: Nach der Erzeugung kann keine Aufzeichnung verändert oder gelöscht werden, ohne dass das System dies erkennt; Korrekturen erfolgen durch neue Aufzeichnungen, die die Originale bewahren.
- Rückverfolgbarkeit: Die Aufzeichnungen sind miteinander verkettet, sodass die Reihenfolge von der ersten bis zur letzten überprüft werden kann.
- Aufbewahrung: Die Aufzeichnungen werden während der steuerlichen Verjährungsfrist aufbewahrt.
- Zugänglichkeit und Lesbarkeit: Die Aufzeichnungen bleiben während des gesamten Aufbewahrungszeitraums zugänglich und interpretierbar.
- Ereignisprotokoll: Das System zeichnet automatisch die relevanten Ereignisse im Lebenszyklus jeder Rechnungsaufzeichnung auf.
Wie wir die Anforderungen erfüllen
Technische Umsetzung des Systems:
- Rechnungsregistrierung pro Rechnung: Jede Rechnung erzeugt eine Rechnungsregistrierung im XML-Format gemäß dem AEAT-Schema (Typen F1, F2, R1–R5 und Stornierungen).
- Prüfsumme und Verkettung: Jede Aufzeichnung enthält eine SHA-256-Prüfsumme, die mit der registrierten Prüfsumme der vorherigen Aufzeichnung verkettet ist und so eine überprüfbare und unveränderbare Kette bildet.
- Übermittlung an die AEAT: Die Aufzeichnungen werden automatisch, sicher und kontinuierlich über eine elektronische Kommunikation mit Zertifikat an die AEAT übermittelt.
- QR-Code und Hinweis: Jede Rechnung enthält einen QR-Code gemäß der Norm ISO/IEC 18004 und den Hinweis „Rechnung überprüfbar im elektronischen Amtssitz der AEAT“.
- Elektronisches Zertifikat: Jedes Unternehmen verwendet sein eigenes elektronisches Zertifikat für Signatur und Übermittlung, wobei das Passwort verschlüsselt ist.
- Aufbewahrung und Zugang: Die Aufzeichnungen werden während der Verjährungsfrist in der Datenbank aufbewahrt, sind aus der Anwendung selbst zugänglich und lesbar und werden zudem von der AEAT aufbewahrt, da es sich um ein VERI*FACTU-System handelt.
VERI*FACTU-Modus
Durch die kontinuierliche Übermittlung aller Aufzeichnungen an die AEAT nimmt das System die für VERI*FACTU-Systeme vorgesehene Konformitätsvermutung in Anspruch. Folglich ist es von der elektronischen XAdES-Signatur und von den Funktionen zur lokalen Prüfsummenüberprüfung durch den Nutzer befreit, die nur für nicht überprüfbare Systeme erforderlich sind.
Pflichttermine
- Kapitalgesellschaften und andere Körperschaftsteuerpflichtige: 1. Januar 2027.
- Übrige Steuerpflichtige (Selbstständige und andere): 1. Juli 2027.
Diese Verantwortlichkeitserklärung bezieht sich auf die angegebene Version des Systems und wird aktualisiert, wenn sich diese Version ändert. PIXELARIS S.L. haftet für die Richtigkeit ihres Inhalts.
Erklärung für ZYNVIO Version 1.0.0
Die spanische Fassung dieser Erklärung ist die rechtlich verbindliche. Übersetzungen in andere Sprachen werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt.